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LAG Nürnberg, 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 117 - 119 ZPO
Prozesskostenhilfe - Bewilligungsreife - Fristsetzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14
Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.10.2014 - 2 Ta 124/14
Dass das Arbeitsgericht seine Entscheidung abschließend ohne Berücksichtigung des konkludent auf den Mehrvergleich gerichteten Prozesskostenhilfeantrags getroffen hat und der Kläger offenbar auch keinen Antrag auf Beschlussergänzung entsprechend § 321 Abs. 2 ZPO gestellt hat, ist im vorliegenden Fall ohnehin unerheblich, da sowohl der Verfahrensstreitwert als auch der Vergleichsstreitwert zwischen 7.000,00 EUR und 8.000,00 EUR liegen und damit ein Gebührensprung gemäß Anlage 2 RVG nicht vorliegt (hierzu BAG vom 30.04.2014 - 10 AZB 13/14).
- LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19
Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Bewilligungsreife
Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 5 mwN; LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; LAG Nürnberg 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 nv).